AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kleinen Fotobox.

Auf dieser Seite erläutern wir die Vertragsbedingungen für die Vermietung unserer Fotoboxen bei Hochzeiten, Geburtstagen, Weihnachtsfeiern und Firmenveranstaltungen.

ein kleiner Überblick wichtiger Fragen

Weiter unten auf dieser Seite sind die AGB detailliert aufgeführt.
Hier können zunächst wichtige Fragen schnell geklärt werden.

Wie buche ich eine Fotobox bei Die kleine Fotobox?

Sie können die Fotobox direkt über unsere Webseite oder telefonisch reservieren. Eine Anfrage via Instagram ist ebenfalls möglich.

Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

Zahlungen erfolgen per Vorkasse via Überweisung oder in Barzahlung bei Abholung.

Wie lange ist die Mietdauer der Fotobox?

Die Mietzeit wird mit Abschluss des Mietvertrages im Detail geregelt.

Wer haftet bei Beschädigung der Fotobox?

Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier erläutern wir die wesentlichen Vertragsbedingungen unserer Fotobox-Vermietung, inklusive flexibler Stornierung und unkomplizierter Rückerstattung, um Ihr Event sorgenfrei zu gestalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

„Die Kleine Fotobox by YanoVisuals“ Inh. Y. Opätz | Carl-Linde-Str. 25 | 28357 Bremen | Tel. 01520 2341075

§ 1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

(1) Für die  Leistungen der „Die Kleine Fotobox by YanoVisuals Inh. Y. Opätz“ gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Mietsachen durch den Mieter gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen sind nur in Schriftform wirksam.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch das Zurücksenden des ausgefüllten und unterschriebenen Angebotes durch den Mieter (per Fax, Post oder Email) an den Vermieter sowie die entsprechende Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande.

§ 3 Zahlung des Mietbetrages

(1) Der Mietpreis ist in Vorkasse zu zahlen. Dies kann per Überweisung auf das Firmenkonto oder auch per Barzahlung bei Abholung geschehen.

(2) Tritt der Mieter vor Entgegennahme der Mietsache vom Vertrag zurück, so wird für den zurücktretenden Mieter eine Bearbeitungsgebühr von 100 € (zu zahlen an „Die Kleine Fotobox Y. Opätz“) fällig.

§ 4 Empfang der Mietsache

(1) Der Empfang der Mietsache(n) erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, per Selbstabholung durch den Mieter. Eine Lieferung inkl. Abbau sowie Aufbau ist möglich, bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Absprache.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache(n) unverzüglich nach Erhalt auf  einwandfreie Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und dem Vermieter durch den Funktionstest festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die Vereinbarung eines Abholtermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Abholtermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Bearbeitungsgebühr aus § 3 (2) findet in einem solchen Fall keine Anwendung.

(4) Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

§ 5 Mietbedingungen

(1) Mietgegenstände sind die in dem Angebot/der Buchung aufgeführten Geräte. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.

(2) Die Mietzeit beginnt mit Empfang der Mietsachen und endet mit deren Rückgabe. Während der Mietzeit darf die Mietsache auf einer einzelnen Tages- oder Abendveranstaltung genutzt werden. Weitere Veranstaltungen während der Mietzeit bedürfen einer schriftlichen Absprache. Bei Verstoß wird beim Mieter eine Vertragsstrafe von 150 € erhoben.

(3) Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot/in der Buchung vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden.  Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

(4) Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten
zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.

(5) Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen.

(6) Die Mietsache darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden.

(7) Eine Untervermietung der Geräte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.

(8) Die an den Mietgegenständen angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, oder in irgendeiner Weise entstellt werden.

(9) Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.

(10) Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen der Mietsache storniert werden müssen (z.B. weil die Mietsache zum Mietbeginn des nachfolgenden Mietvertrages noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter auch den hierdurch entstandenen Schaden auszugleichen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

(10a) Gegen fahrlässig entstandene Schäden an den Mietsachen währen der Mietzeit kann sich der Mieter vertraglich versichern, sodass die Haftungssumme für den Mieter auf maximal 100€ begrenzt wird.

(11) Die Kopplung der Mietsache(n) mit eigenem technischem Gerät des Mieters ist untersagt. Bei Kopplung der Mietsache(n) mit technischem Equipment, welches nicht  im Mietvertrag als Mietsache aufgezählt ist, ist eine Haftung des Vermieters für Nichtfunktionieren sowie für alle dadurch entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen.

(12) Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch anzuzeigen.  Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters  untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

(13) Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

(14) Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter Einstellungen an der Mietsache zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software.

§ 6 Rückgabe der Mietsache

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rückgabe der Mietsache durch Rückgabe an der in der Rechnung genannten Anschrift.

(2) Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Dies gilt nicht für Hintergrundstoff. Für diesen ist die Reinigung bereits im Mietpreis enthalten.

(3) Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.

(4) Die Rückgabe hat bis zum vertraglich vereinbarten spätesten Rückgabetermin zu erfolgen. Tritt die Rückgabe der Mietsache bzw. eines Teiles davon durch schuldhaftes Verhalten des Mieters erst verspätet ein, kann der Vermieter jeden angebrochenen Verspätungstag nachträglich mit 25,00 Euro berechnen.

§ 7 Requisiten-Set

(1) Werden Gegenstände aus dem Requisiten-Set durch Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust unbrauchbar gemacht, werden vom Vermieter pro Requisite 7,00 Euro in Rechnung gestellt.

§ 8 Webgalerie

(1) Sofern vertraglich vereinbart, stellt der Vermieter dem Mieter über die Dauer von sechs Monaten eine passwortgeschützte Web-Galerie auf dem Webspace des Vermieters zur Verfügung. Mit Ablauf des sechsten Monats wird die Webgalerie ohne weitere Nachricht an den Mieter gelöscht.

(2) Dem Mieter wird mit Fertigstellung der Webgalerie das Passwort per Mail mitgeteilt. Von Seiten des Vermieters wird dieses Passwort keiner weiteren Person mitgeteilt.

§ 9 Datenschutz

(1) Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

§ 10 Sonstiges

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die der weggefallenen möglichst nahe kommt und zulässig ist. Jede Partei ist insoweit berechtigt, eine Klausel schriftlich vorzuschlagen. Diese gilt als vereinbart, sofern die andere Partei nicht schriftlich binnen zwei Wochen nach Zugang diesem Vorschlag widerspricht. Der schriftliche Vorschlag einer Klausel ist der anderen Partei mit eingeschriebenem Brief zuzustellen. Der Widerspruch darf auch in sonstiger schriftlicher Form, insbesondere auch im elektronischen Datenverkehr, erfolgen.

Stand 12/2025